Hans Ulrich Otto

 
Rechtsanwalt und Notar

 
 
Nach dem Studium an der Ruhr-Universität Bochum und der Absolvierung des Referendardienstes bei dem Landgericht Bochum wurde der im Jahre 1956 in Dortmund geborene Hans Ulrich Otto am 28.06.1984 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
 
Im Jahre 1988 wurde ihm die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen; im Jahre 1989 wurde ihm zusätzlich die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen.
 
Im Mai 1996 wurde er zum Notar bestellt.
 
Rechtsanwalt und Notar Otto ist überwiegend auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts tätig. Im Arbeitsrecht berät er außergerichtlich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Er wird zudem von Betriebsräten als Berater hinzugezogen. In gerichtlichen Verfahren tritt er als Bevollmächtigter sowohl für Arbeitnehmer als auch für mittelständische Firmen auf. Im Sozialversicherungsrecht betreut er vorwiegend die Interessen von Patienten und Versicherten gegenüber den Rentenversicherungsträgern, der Versorgungsverwaltung und den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Er berät aber auch Leistungserbringer, wie z.B. Pflegedienste.
 
Er ist Mitglied des Bochumer Anwalt- und Notarvereins e.V., dessen Vorstand er seit 1990 angehört. Im Deutschen Anwaltverein e.V. gehört er den Arbeitgemeinschaften Sozialrecht und Anwaltsnotariat an.
Seit 1999 ist er Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.
 
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